Ziel des Au-Konsortium

Das Au-Konsortium will den Charakter der Halbinsel Au wahren und das wunderschöne Paradies für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten.

Ziel des Au-Konsortium

Aus den Protokollen der ersten Jahre des Au-Konsortium geht hervor, dass man anfänglich oft mit einem Verkauf einzelner Landparzellen an Interessenten liebäugelte. Immer wollte man aber den Charakter der Au als grüne Halbinsel gewahrt wissen. Das Konsortium beauftragte daher die bekannten Architekten Gebrüder Otto und Werner Pfister in Zürich, einen Bebauungsplan auszuarbeiten.

Dieser sollte Gewähr bieten, dass das Landschaftsbild bei einer allfälligen teilweisen Überbauung nicht wesentlich beeinträchtigt wurde. Der Plan wurde vom Au-Konsortium genehmigt, war aber gegenstandslos, weil es die Genossenschafter im entscheidenden Augenblick immer wieder ablehnten, Bauland an Interessenten abzugeben. Zweimal kam es trotzdem zu Landverkäufen, und zwar an die damalige Nachbarin des Au-Konsortium im Westen, Fanny Moser (1848–1925), Freiin von Sulzer-Wart. Am 12. Juli 1912 wurden ihr 25‘000 Quadratmeter zu 1.80 Franken verkauft und am 4. Juli 1913 weitere 23‘300 Quadratmeter zu 3.20 Franken. Im ersten Fall handelte es sich um eine Arrondierung des Besitzes von Frau Moser, um einen Streifen Land, der sich quer über den Au-Hügel zog. Die zweite Handänderung betraf die Wiese mit Seeanstoss bei der kleinen Haabe westlich der Seewiese des Konsortiums. Der Entscheid, Land zu verkaufen, wurde den Mitgliedern des Au-Konsortium erleichtert, weil die Nachbarin diesen Boden nicht für Bauzwecke verwendete. Seit 1913 lehnte das Au-Konsortium alle weiteren Offerten für Landerwerb, die sich vor allem in der Zwischenkriegszeit mehrten, konsequent ab. Der Grundbesitz ist bis heute ungeschmälert als Grünfläche erhalten geblieben.

Schwierige Anfänge

Die Mitglieder des Au-Konsortium wussten, dass keine Gewinne zu erhoffen waren, sondern dass sie mit ihrem Einsatz uneigennützig mithalfen, einer grossen ideellen Sache zu dienen.

Da man die wirtschaftliche Situation auf der Au als schlecht einschätzte, hatte man in die Statuten die Bestimmung aufgenommen, die Mitglieder seien verpflichtet, allfällige Betriebsdefizite mit maximal 500 Franken pro Anteilschein zu decken. Der Pessimismus in der Beurteilung des Gasthof- und Gutsbetriebes war berechtigt. Für Reparaturen an Bauten und Strassen mussten in den ersten zwei Jahrzehnten über 200‘000 Franken investiert werden, also mehr, als 1911 der ganze Kaufpreis ausgemacht hatte. Der Mietzins für das Hotel – er betrug im ersten Jahr 3000 Franken, dann 4000 Franken – deckte kaum den Zinsaufwand der Hypotheken. Der Landwirtschaftsbetrieb, für den man oft keinen Pächter finden konnte und der deshalb in Regie betrieben wurde, brachte jährliche Defizite. Schon nach zwei Jahren belief sich die ungedeckte Schuld auf über 20‘000 Franken. Der Landverkauf an Frau Moser brachte eine gewisse Entlastung der Rechnung und erlaubte es, für grössere Reparaturen einige Reserven anzulegen.

Seit 1919 entrichtete die Zürcher-Dampfboot-Gesellschaft eine Gebühr für die Benützung des dem Konsortium gehörenden Landungssteges. Auf jedem Billet nach der Halbinsel Au wurde folgender Zuschlag erhoben: für eine einfache Fahrt 15 Rappen in der ersten und 10 Rappen in der zweiten Klasse, bei Hin- und Rückfahrt 30 Rappen in der ersten und 20 Rappen in der zweiten Klasse. Dieser später im Tarif verschiedentlich angepasste Au-Zuschlag wurde 1971 aufgehoben. Seither sorgt die ZSG für den Unterhalt des Stegs und zahlt dem Au-Konsortium für die Landeerlaubnis einen fixen Betrag.

Eine noch schönere Au

Das Au-Konsortium beschränkte sich nicht nur darauf, in gutem Kontakt mit den Nachbarn und Behörden die Grünzone Au-Hügel zu pflegen und zu beaufsichtigen. Immer wieder unternahm man auch Anstrengungen, das Schutzgebiet Au dem Publikum noch besser zugänglich zu machen.

Die Genossenschafter leisteten einen finanziellen Beitrag an die Verkabelung aller Freileitungen auf dem Au-Hügel, und 1973 wurde ein Kinderspielplatz erstellt. Der Rotary Club Au finanzierte 1975 einen Wettbewerb des Technikums Rapperswil, der zu weiteren Verbesserungen führte: zur Bepflanzung des Parkplatzes mit Ahorn-Bäumen, zur Anlage neuer Fusswege, zur Schaffung eines Eselgeheges, eines Bauerngartens und einer Vergandungszone am Nordhang des Au-Hügels. Vor dem Bauernhaus auf der Au wurde im Frühling 1976 nach einem Konzept von Prof. Dr. Albert Hauser ein Bauerngarten angelegt. Er entspricht in der Einteilung (Wegnetz), der Einzäunung (Scheienhag) und der Bepflanzung dem traditionellen Bauerngarten mit Heil- und Gewürzpflanzen, Blumen und Gemüse. Nördlich des Bauernhauses fällt der Au-Hang auf etwa 200 Metern Länge mit einer Neigung von 60 Prozent gegen den Zürichsee ab. Um die Seesicht zu wahren und den Weg möglichst trocken zu halten, entschloss sich das Au-Konsortium, auf diesem Hang die Brachlandphasen darzustellen, das heisst den Übergang vom offenen, landwirtschaftlich genutzten Boden zum Wald. Gezeigt wurden vier typische Phasen der Brachlegung: Grasphase (Gras einmal jährlich geschnitten und aus der Fläche entfernt). Staudenphase (hier werden nur Waldbäume entfernt), Strauchphase, Baumphase. Leider zeigt sich diese originelle Massnahme im Dienste des Naturschutzes heute nicht mehr klar strukturiert.